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Buchführung im Verein

Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben (GoBD) zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung, der Aufbewahrung der Aufzeichnungen und der Sicherung der Unterlagen in Papier- und in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen neue Vorgaben veröffentlicht.

Informieren Sie sich bitte:

 


 

https://www.bdz-bayern.de/media/pdf/buchhaltung.pdf

 


 

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