Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem umfangreichen BMF-Schreiben (GoBD) zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung, der Aufbewahrung der Aufzeichnungen und der Sicherung der Unterlagen in Papier- und in elektronischer Form, sowie zum Datenzugriff der Finanzverwaltung bei Außenprüfungen neue Vorgaben veröffentlicht.
Informieren Sie sich bitte:
https://www.bdz-bayern.de/media/pdf/buchhaltung.pdf