Beseitigung von Schnittgut aus Obstbaumwiesen

Eine die Landkreisgrenzen überschreitende Initiative angrenzender Obst- und Gartenbauvereine des Unteren Remstals zur Förderung des Erhalts der Obstbaumwiesen und damit unserer Landschaftskultur hat bedauert, dass eine Verbrennung von Baumschnitt aus dem Streuobstwiesen nicht mehr mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmt und ein Verbrennungsverbot beachtet werden muss. Auch wurde zunächst auf unterschiedliche rechtliche Bewertungen im Landkreis Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis hingewiesen. Die weiteren Treffen der Obstbaumwiesenbewirtschafter haben zu einer Anfrage im Landtag von Baden-Württemberg durch die örtlichen Abgeordneten und zu weiteren Gesprächen in den beiden Landratsämtern geführt.

Es wurde in der Initiative „Obstbaumwiesen Unteres Remstal“ festgestellt, dass die erkennbar stark vernachlässigte Pflege der Obstbaumwiesen ursächlich auch mit dem Verbrennungsverbot von pflanzlichen Abfällen (Baum- und Heckenschnitt, Laub, Gras u. a.) zusammenhängt, wonach pflanzliche Abfälle vorrangig einer Verwertung zuzuführen sind oder aber auf einen Häckselplatz oder eine Kompostierungsanlage verbracht werden.

Das Verbrennen dieser pflanzlichen Abfälle ist generell verboten. Ausnahmen gelten für extreme Steilhanglagen der Grundstücke, wenn der nächste Häckselplatz mehr als 3 km entfernt ist oder aber wenn im Einzelfall die Schwelle der wirtschaftlichen Zumutbarkeit überstiegen würde. Dabei ist zu beachten, dass das Schnittgut ausreichend getrocknet ist um einer zu starke Rauchentwicklung zu verhindern. Sicherheitsabstände von Straßen und von der Bebauung sind einzuhalten, es dürfen keine anderen Abfälle oder Müll verbrannt werden. Ab einer Schnittgutmenge von 3 cbm ist die Ortspolizeibehörde rechtzeitig zu informieren.

Vertreter des Landratsamts und des KOGL's haben dazu Kriterien festgelegt, denen die rechtlichen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes und der Pflanzenabfallverordnung des Landes Baden-Württemberg nicht entgegenstehen.

Der Landschaftserhaltungsverband (LEV) Ludwigsburg hat auf dieser Basis in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauverein Neckarrems und der Stadt Remseck am Neckar eine dezentrale Sammlung von Obstbaumschnittgut und deren ordentliche Beseitigung angeregt und in der Folge auch realisiert.  

Im Rahmen dieses Pilotprojektes konnten die Remsecker Obstwiesenbesitzer in den Gewannen Hummelberg, Hochgericht und Hesenbühl  ihr Obstbaumschnittgut an den Grundstücksköpfen entlang von zwei Wegen  ablegen. Das Schnittgut wurde dann dort eingesammelt und zu Holzhackschnitzeln verarbeitet.

Die kostenlose Sammelaktion hat den Obstwiesenbesitzern eine umweltgerechte Entsorgung ihres Schnittgutes ermöglicht. Gleichzeitig soll das Angebot auch einen Anreiz an Obstwiesenbesitzer geben, ihre Bäume wieder zu schneiden und zu pflegen.

Die gemeinsame Aktion von LEV, Stadt Remseck und den örtlichen Obst- und Gartenbauvereinen soll 2018 wiederholt werden als wichtiger Beitrag zum Erhalt der für Mensch, Tiere und Natur so wertvollen Streuobstwiesen.

 

 

 

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