Am Samstag, 10.03.2018, fand 13.00 Uhr die vom Kreisverband für Obstbau, Garten und Landschaft Ludwigsburg e.V. (KOGL) angebotene und sehr gut besuchte Fort- und Weiterbildungslehrgang „Sachkunde im Pflanzenschutz“ in der Mehrzweckhalle Kleinsachsenheim statt.
Personen, die beruflich mit Pflanzenschutzmitteln arbeiten oder über den Pflanzenschutz beraten, sind verpflichtet, den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit nachzuweisen. Rechtsgrundlage ist das bereits 2012 beschlossene neue Pflanzenschutzgesetz. Zusammen mit der neuen Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung ist somit eine verbindliche rechtliche Grundlage für die Sachkunde beim Pflanzenschutz zu beachten.
Auf der Basis dieser rechtlichen Vorgaben sind alle Besitzer der neuen Sachkundekarte „Pflanzenschutz“ aufgefordert, innerhalb eines 3-Jahreszeitraums an einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Die Daten für die notwendigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sind der Rückseite der Sachkundekarten genannt. Bei den Alt-Sachkundigen ist übrigens der Zeitrahmen für eine Fortbildung bereits Ende 2015 abgelaufen.
Um die Sachkunde nahtlos nachweisen zu können, sind regelmässige Schulungen über eine mindestens 4 -stündige Fort- und Weiterbildung nachzuweisen. Nach dem Seminar erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung über den Seminarbesuch, die auch weiterhin beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln vorzulegen ist und darüberhinaus die Gültigkeit des neuen Sachkundenachweises aufrecht erhält.